Lieferanten müssen den Energieverbrauch ihrer Geräte registrieren.
Ab dem 1.1.2019 gilt eine neue Verordnung (EU) 2017/1369 für Energy Labelling:
Alle Lieferanten (Hersteller, Importeure oder autorisierte Vertreter) müssen den Energieverbrauch ihrer Geräte in einer EU-Datenbank registrieren, bevor sie das Produkt auf den EU-Markt bringen.
Für Geräte auf dem EU-Markt ab 1.8.2017 bis 1.1.2019 gilt eine Übergangsfrist; bis am 30.6.2019 müssen diese hier eingetragen sein.
Wir empfehlen auch frühere Modelle in der Datenbank freiwillig zu registrieren. Der Vorteil für Sie, als Inverkehrbringer, ist ein einfacherer Prozess im Falle einer Marktüberwachung.
Produkteänderungen relevant für das Label oder entsprechende Änderungen in den Produkteinformationen sollen als neues Modell behandelt werden.