Kontrolle auf Legionellen - Eurofins Scientific AG
Die Inspektionsstelle unterstützt Sie auch im Bereich des Trinkwassers:
Legionellen sind Bakterien, die in stehendem Wasser wachsen und bei Aerosolbildung über die Lungen in den menschlichen Körper eindringen können. Dort können sie schwere Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) oder grippeähnliche Symptome auslösen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
In der Schweiz sind Betreiber von öffentlichen Gebäuden, wie Hotels, Pflegeheime, Spitäler usw. gesetzlich dazu verpflichtet, regelmässig Legionellenanalysen durchzuführen und gegebenenfalls Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Legionellen sind nicht nur in Duschen oder Whirlpools zu finden, sondern können auch in Klimaanlagen oder in Trinkwasserleitungen vorkommen. Durch eine regelmässige Analyse können Legionellenbefälle frühzeitig erkannt und gezielt bekämpft werden, um die Gesundheit der Bewohner oder Nutzer des Gebäudes zu schützen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, für Ihren Betrieb regelmässig Legionellenanalyse durchzuführen und gegebenenfalls Massnahmen zur Legionellenprävention zu ergreifen. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unser Angebot an Legionellenanalysen zu erfahren.
Aufgrund der ständig steigenden Zahl von Legionellenfällen regelt die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen, die Anforderungen an den Betrieb und die Eigenüberwachung von öffentlich zugänglichen Duschanlagen. Nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone haben sich stark mit dem Thema Legionellen beschäftigt.
Wenn Sie eine Duschanlage in Spitälern/Pflegeheimen, Schulen, Hotels und Fitness-/Wellnesseinrichtungen oder ein öffentlich zugängliches Bad betreiben, sind Sie als Betreiber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Das betrifft ebenfalls gemeinsam benutzte Duschanlagen in Sportanlagen und betriebliche Duschen am Arbeitsplatz, Kasernen oder in Gefängnissen.
Die Eigenüberwachung umfasst insbesondere die Kontrolle der Sicherheit des Duschwassers (Einhaltung des Höchstwertes von Legionella spp.) und die Dokumentation der Qualität des Duschwassers (Temperatur der Warmwasseranlagen und Archivierung der Kontrollergebnisse der Legionellenanalysen).
Die im Rahmen der Eigenüberwachung (Probenahme & Analyse) des Duschwassers durchzuführenden Kontrollen müssen dem Sicherheitsrisiko, der Grösse und der Bedeutung des Betriebes angepasst werden. Um den Anforderungen an eine risikobasierte Eigenkontrolle gerecht zu werden, empfehlen wir folgende Kriterien und Häufigkeiten:
Quelle (Kanton SO: Merkblatt Betrieb und Selbstkontrolle Duschanlagen April 2021)
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung der Selbstkontrolle:
- Mikrobiologie nach TBDV
- Duschen
- Schwimmbäder
- Whirlpools oder Whirlwannen (Jacuzzis, Spas)
- Hammams und Saunas
- Kühlanlagen, auch wenn sie sich auf einem Dach oder auf dem Boden befinden
- Klimaanlagen und Lüftungssysteme
- Zierbrunnen, insbesondere solche, die sich innerhalb eines Gebäudes befinden
- Lebensmittelauslagen oder andere Einrichtungen mit Zerstäubern oder Luftbefeuchtern
- Arbeitsgeräte mit Wasserzerstäubung oder -nebelung
- Probenahme vor Ort
Update 2024:
Mit der aktuellen Gesetzesrevision Stretto 4 haben sich die zu untersuchenden Parameter für «Wasser in Duschanlagen» gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/153/de] geändert.
Ab 01.02.2024 gelten gemäss Anhang 5 der Verordnung folgende Parameter:
Legionella spp. 1000 cfu/l
Escherichia coli nn/100ml
Enterococcus nn/100ml
Bisher waren für Duschen nur Legionella spp. geregelt.
Es wird empfohlen, das Paket an die neuste Version der TBDV anzupassen.